Datenschutzordnung
Datenschutzordnung des Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.
Ab dem 25.Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutzgrundverordnung - DSGVO.
Aus diesem Grund musste sich auch der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. (BlnJJV) eine Datenschutzordnung geben.
Der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. benötigt für die Erledigung der Verbandsaufgaben und des Sportbetriebes sowie der Darstellung des Verbandes persönliche Daten der Mitglieder und deren Mitglieder. Der Personenkreis, der mit den personenbezogenen Daten arbeitet, wird so klein als möglich gehalten und ist/wird gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf den sorgsamen Umgang mit diesen Daten verpflichtet. Der Datenschutz und die technische Datensicherheit zu gewährleisten ist oberstes Ziel, jedoch können widerrechtliche Eingriffe durch Dritte nicht ausgeschlossen werden.
§1 Mit dem Beitritt eines Mitglieds in einer seiner angeschlossenen Vereine nimmt der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. dessen persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Familienstand, ggf. gesetzliche/r Vertreter, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Bankverbindung, Status als Mitglied einer Familie gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung und das Eintrittsdatum im Verein) auf. Eine eingetragene Lebensgemeinschaft kommt einer Familie gleich.
Diese Daten werden zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben des Verbandes elektronisch gespeichert. Die Nutzung von Clouds findet nicht statt.
§2 Die Daten der Mitglieder werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet, verwaltet und gespeichert. Sie unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine Datenverwendung ist dann zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlauben, erfordern oder wenn die betroffenen Personen Ihre Einwilligung gegeben haben.
§3 Soweit es für den Sportbetrieb erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an die Dachverbände: Deutscher Ju-Jutsu Verband e. V. und Landessportbund Berlin, deren Mitglied der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. ist übermittelt. Es werden übermittelt:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Anschrift
- Telefonnummer
- Verein
- Eintrittsdatum / Austrittsdatum
- Graduierung mit Prüfungsdatum
- besondere Aufgaben / Funktion im Verein z.B. Vorstand
Im Rahmen von Sportveranstaltungen meldet der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. weiterhin für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes erforderliche Daten an den Veranstalter:
- Name und Vorname
- Jahrgang
- Geschlecht
- Verein
- Wettkampfgewicht
- Graduierung
Des Weiteren erfasst und veröffentlicht der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. Ergebnisse und besondere Ereignisse soweit diese für die Außendarstellung oder für interne Angelegenheiten von Bedeutung sind.
§4 Die Datenschutzerklärung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden, soweit dies mit der Mitgliedschaft im Verband und den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist.
§5 Start- und Teilnehmerlisten, Wettkampf- und Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Mitglieder, Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre werden erfasst, gespeichert und veröffentlicht. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vorname, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein und - soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang.
§6 Im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb sowie sonstigen Veranstaltungen veröffentlicht der Verband personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung /Übermittlung und der Verband/ Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.
§7 Mitgliederlisten werden nur Vorstandsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern, die im Verband eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, zugänglich gemacht.
§8 Trainer können Telefonlisten der Sportler bzw. deren gesetzlicher Vertreter, die in ihren Gruppen trainieren, in Papierform erhalten.
§9 Nach dem BDSG sind/werden Vorstandsmitglieder, sonstigen Mitglieder, die im Verband eine besondere Funktion ausüben und Trainer, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordern, verpflichtet.
§10 Durch ihre Mitgliedschaft und der damit verbundenen Anerkennung der Satzung und Ordnungen des Verbands stimmen die Mitglieder der Datennutzung im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Verbands sowie der Veröffentlichung von Bild-, Video und/oder Tondokumenten in Print- sowie Tele- und elektronischen Medien zu, die über das Sportgeschehen, Wettkämpfe und Veranstaltungen, berichten. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verband nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf oder eine Beteiligung am Datenhandel findet nicht statt.
§11 Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten des ausgetretenen Mitglieds nach Ablauf von 2 Jahren, zum Jahresende (31.12.), gelöscht, es sei denn, es bestehen verbandsrechtliche oder steuerrechtliche Verpflichtungen, welche den BlnJJV zu einer längeren Aufbewahrung verpflichten. Über die Beendigung der Mitgliedschaft werden die o.g. Verbände informiert, damit diese Sorge tragen, entsprechend Ihrer Datenschutzordnung, die Löschung der personenbezogenen Daten vorzunehmen. Dies gilt nicht für Teilnahme- oder Ergebnislisten beim Verein und Sportverbänden.
§12 Die Teilnahme am Wettkampf- und Sportbetrieb ist nur bei der Anerkennung der Datenschutzordnung und Einwilligung in die Nutzung der personenbezogenen Daten möglich.
§13 Jedes Mitglied hat im Rahmen des BDSG das Recht auf Auskunft über die, zu seinem Verein bzw. seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern der Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
§14 Einwilligung
- Wird keine Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung beim Eintritt erteilt, so ist eine Vereins-/ Verbandsmitgliedschaft nicht möglich.
- Wird bei bestehender Mitgliedschaft eine Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nicht bis zum 25.05 2018 erteilt oder die Einwilligung später widerrufen, so ist ab diesem Zeitpunkt keine weitere Teilnahme am Sportgeschehen möglich.
§15 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde am 25.05.2018 vom Vorstand beschlossen und gilt ab sofort.
Sie wurde am 05.09.2019 an die neue Verbandsführung angepasst und durch den Vorstand vorläufig in Kraft gesetzt.
Der Vorstand des Berliner Ju-Jutsu Verbandes e. V.
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