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Prüfungen

Informationen zum Bereich Prüfungswesen

Verfahren bei Vereinsprüfungen im Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.

Diese Regelung gilt seit dem 01.07.2015 für alle Stilarten. Bei der Anmeldung einer Vereins­prüfung teilt der für die Prüfung Verantwortliche, dem Prüfungsreferenten per E-Mail fol­gen­des mit:

o   Wann               Tag der Prüfung

o   Wo                    Ort der Prüfung

o   Welcher Verein   und durch

o   Welche Prüfer   die Prüfung durchgeführt werden soll (ggf. Meldung von Ersatzprüfern)

Alle Prüflinge werden gemeldet mit:

·         Familienname

·         Vorname

·         Geburtsdaten

·         Datum der letzten Prüfung

Bei Prüfungen ab dem 4.1 Kyu ist das Datum des Pflichtlehrganges mit anzugeben.
Die Meldung der Prüflinge mit den erforderlichen Daten erfolgt durch Übersendung der vor­be­reiteten Prü­fungsliste im Anhang als PDF.
Es werden keine Listen akzeptiert, bei denen die erforderlichen Daten handschriftlich einge­tra­gen sind, nur die Bewertungen und Bemerkungen können handschriftlich erfolgen.
Für die Erstellung der Listen ist der Anmelder der Prüfung verantwortlich.
Hinsichtlich der Urkundenübersendung bleibt das Verfahren unverändert.

Mit besten Grüßen
 Ernst Graf von Schwerin
- Prüfungsreferent BlnJJV  -

Warum werden Kyu- und Dan-Prüfungen durchgeführt?

Ju-Jutsu optimiert Techniken des Judo, Karate, Aikido aber auch des Boxens und Ringens und an­der­er Kampfküste, um ein bestmögliches Angebot von Techniken zu bieten mit denen die best­mög­liche Selbstverteidigung erreicht werden kann.

Durch die Wettkampfformen des Ju-Jutsu bieten sich dem einzelnen Sportler eine Vielzahl von Mög­lichkeiten, sich im Wettstreit mit anderen zu messen.

Die Ju-Jutsukas, die sich nicht wettkampforientiert betätigen, sondern Ju-Jutsu als Lebens­ge­fühl und als Training der Ge­fah­renerkennung, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung be­treiben, ha­ben durch die ver­schie­denen Gradierungen ein Leistungsziel und eine Leis­tungs­kontrolle.

Die einzelnen Graduierungen geben Auskunft über den Leistungsstand des Ju-Jutsuka hin­sicht­lich seiner technischen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. wie intensiv er sich für das Ju-Jutsu eingesetzt hat oder wie erfolgreich er war. Damit die Verleihung von Kyu- oder Dan-Graden nicht willkürlich erfolgt, hat sich der Deutsche Ju-Jutsu Verband eine Ver­fah­rens­ordnung für Kyu- und Dan-Prü­fungen gegeben.

Ziel ist es, eine Einheitlichkeit der Prü­fungs­inhalte und Anforderungen innerhalb des Be­rei­ches des Ver­bandes zu erlangen.


Das Prüfungswesen

Die grundsätzlichen Dinge im Bereich Prüfungswesen regelt die Prüfungsordnung des Deut­schen Ju-Jutsu Verbands für Kyu- und Dan-Prüfungen.

Prüfungen und Verleihungen bis einschließlich des 5. Dan werden durch die Landes­ver­bände vor­ge­nommen; für die Prüfung von Kindern, älteren Menschen und Behinderten gel­ten zusätzliche Sonderregelungen.

Prüfungen zum  5. bis 2. Kyu erfolgen in den Vereinen
Anmeldungen zu diesen Kyu-Prüfungen müssen bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungs­termin beim Prüfungsreferent erfolgen. Die Anmeldung kann als Brief, Fax oder E-Mail vor­ge­nommen wer­den. Es sollte das Formblatt „Anmeldung einer Kyu-Prüfung“ verwendet wer­den. Es ist beim Prü­fungs­referenten anzufordern oder auf der Homepage des Berliner Ju-Jutsu-Verband e.V. unter For­mu­lare/Prüfungen herunter zu laden.

In je­dem Fall müssen folgende Daten angegeben werden:

o   Datum der Anmeldung

o   Name

o   Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners  (zusätzlich bei Braungurtprüfung)

o   Ausrichtender Verein

o   Ort der Prüfung

o   Datum und Zeit der Prüfung

o   vorgesehene(r) Prüfer

o   angestrebte Graduierungen     (Die Namen der Prüflinge müssen nicht gemeldet werden!)

o   Anzahl der benötigten Prüfungsunterlagen        (Urkunden, Listen und Prüfungsmarken)

Der Prüfungsreferent registriert die Prüfung und übersendet ggf. die Prüfungslisten.

Mit Er­halt der Prüfungsunterlagen hat der ausrichtende Verein automatisch die Bestätigung des Lan­­desverbandes zur Durchführung der Prüfung.
Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vorzulegen.
Ferner ist darauf zu achten, dass am Tag der Prüfung die gültige Jahressichtmarke mit dem Stempel des Vereins im Ju-Jutsu-Paß eingeklebt ist. Bei Nichtvorliegen sind fehlende Jah­res­sichtmarken am Prüfungstag nachzukleben.

Eine separate Bestätigung des Prüfungsreferenten erfolgt nicht.

Bei fristgerechter Anmeldung ist gewährleistet, dass die Prüfungsunterlagen rechtzeitig beim Aus­richter eintreffen. Nach der Kyu-Prüfung sind die Listen umgehend (spätestens zwei Wochen nach dem Prüfungstermin) an den Prüfungsreferenten zu senden, sonst gelten die Prüfungen als nicht durchgeführt.

Sofern Prüflinge aus anderen Vereinen an der Prüfung teilnehmen, ist das Ein­ver­ständnis des Ver­eins erforderlich. Der Anmeldende be­stätigt bei der Anmeldung bzw. ggf. bei Über­sen­dung der Prü­fungs­liste, dass das Einver­ständnis gegeben ist. Das Einverständnis ist auf der Prüfungsliste zu ver­merken.

Für Kinder und Seniorenprüfungen gelten die gleichen Ver­fah­rens­wei­sen wie bei Kyu-Prü­fun­­gen.

Lehrgänge in der Vorbereitungszeit zu Prüfungen zum  3. und 2. Kyu

Für eine Prüfung zum dritten bzw. zweiten Kyu ist die Teilnahme an einem Techniklehrgang Vor­aus­setzung. Dieser Lehrgang muss nach der letzten Prüfung besucht worden sein und darf nicht länger als ein Jahr vor dem Prüfungstermin zurückliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu-Pass.

Als Techniklehrgänge gelten alle Bundes- und Landeslehrgänge, die als solche ausge­schrieben sind.

Wettkampflehrgänge werden in der Regel nicht als Techniklehrgänge zur Vorbereitung auf Kyu- bzw. Dan-Prüfungen anerkannt.

Nur wenn in der Ausschreibung auch der Zusatz "Technik" steht, wird ein Wettkampf­lehr­gang zur Prü­fungsvorbereitung anerkannt. 

Gebühren
Unbeschadet der Abrechnung mit dem Berliner Ju-Jutsu-Verband e.V. obliegt die Fest­legung der Prüfungsgebühr dem ausrichtenden Verein.
Die durch den Verein erhobene Gebühr der Prüfung erfolgt üblicherweise durch Umlage der Kosten; d.h. die Verbands­ge­büh­ren, die Kosten für Prüfer, Fahrtkosten, Prüfungsunterlagen, usw. werden auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag umgelegt.

Prüfungen zum 1. Kyu auf Landesebene

Prüfungen zum ersten Kyu werden nur auf Landesebene durchgeführt. Es werden in der Regel im April und Oktober eines jeden Jahres Prüfungstermine angeboten. Die Termine werden rechtzeitig im Internet auf der Seite www.ju-jutsu-berlin.de/ veröffentlicht. Sofern ein Verein eine zusätzliche Lan­des-Kyu Prüfung ausrichten möchte, hat er diese bei dem Prüfungsreferenten so rechtzeitig anzumelden und zu begründen, dass eine landesweite Ausschreibung bei Zustimmung erfolgen kann.

Anmeldungen

Die Anmeldung eines Prüflings erfolgt durch den Verein und kann ab dem Zeitpunkt der Aus­schrei­bung bis spätestens Meldeschluss des Prüfungstermins erfolgen. Sie gilt gleich­zeitig als Zustim­mung des Vereins. Sie sollte mit dem Vordruck „Anmeldung zur Braun­gurt­prü­fung“ erfolgen. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, auf welche Prüfung (Datums­angabe) sich die Anmeldung bezieht.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) unter Angabe folgender Daten:

o   Name                         Familienname und Vorname

o   Adresse                     Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort

o   Telefonnummer, E-Mail-Adresse

o   Geburtsdatum, Geburtsort.

o   Verein

Außerdem sind der Anmeldung, in Kopie folgende Nachweise beizufügen:
Bestätigung der Teilnahme an Techniklehrgängen in der Vorbereitungszeit, mit einer Kopie der Ru­brik "Lehrgänge" aus dem Ju-Jutsu-Pass. Wurde bis zur Anmeldung noch kein Tech­nik­lehrgang besucht, so ist dies bis zum Prüfungstermin nachzuholen. Termin der Prüfung zum 2. Kyu, mit Kopie der entsprechenden Seite des Passes.
Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vorzulegen. (Ferner ist darauf zu ach­­ten, dass am Tag der Prüfung die gültige Jahressichtmarke mit dem Stempel des Vereins im Ju-Jut­su-Pass eingeklebt ist. Bei Nichtvorliegen sind fehlende Jahressicht­mar­ken am Prüfungstag nach­zu­kleben!
Gebühren

Bei den Landesprüfungen beträgt die Gebühr 50,00 €. Die Prüfung wird durch den Prüfungs­refe­ren­ten abgerechnet. Bei von Vereinen beantragte Prüfungen beträgt die Verbands­gebühr ebenfalls 50,00 €; jedoch sind darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. die Kosten für die Prüfer, Fahrt­kosten, usw. auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag umzulegen bzw. vom beantragenden Ve­rein zu tragen. Die Prüfungsunterlagen (Urkunden, Listen und Prüfungsmarken) werden durch den Prü­fungs­referenten gestellt. Eine Abrechnung dieser Un­terlagen durch den Verein mit dem Lan­­des­verband erfolgt in diesem Fall nicht.

Prüfer    -     Die Prüfer werden vom Prüfungsreferenten eingesetzt.

Einteilung zur Prüfung zum 1.Kyu

Die Einteilung der Prüfungsteilnehmer erfolgt durch den Prüfungsreferenten. Finden meh­re­re Prüfungen statt, so werden nach Möglichkeit die Prüfungsteilnehmer so aufgeteilt, dass Ju-Jutsukas aus dem gleichen Verein in einer Prüfgruppe geprüft werden. Bei der Landes-Kyu-Prüfung werden in der Regel nur Prüflinge zum ersten Kyu geprüft. Im Rahmen der Min­destteilnehmerzahl können aber auch niedrigere Kyu-Grade geprüft werden. Diese müs­sen jedoch damit rechnen, dass sie als Partner eingesetzt werden und sollten ent­spre­ch­end vorbereitet sein.

Lehrgänge in der Vorbereitungszeit

Voraussetzung für die Prüfung zum 1. Kyu ist die Teilnahme an einem Techniklehrgang. Die­ser Lehr­gang muss nach der letzten Prüfung besucht worden sein und darf nicht länger als ein Jahr vor dem Prüfungstermin zurückliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu Pass. Als Tech­niklehrgänge gelten alle Bundeslehrgänge und alle Landes­lehrgänge, die als Tech­niklehrgänge ausgeschrieben sind und sich mit prüfungsrelevantem Stoff beschäftigen. Das Wort "Techniklehrgang" muss in der Aus­schreibung bzw. bei der Eintragung im Pass vorkommen. Ebenso werden alle Dan-Vorberei­tungs­lehrgänge als Technik­lehrgänge anerkannt. Wettkampf­lehr­gänge werden in der Regel nicht als Tech­nik­lehrgänge zur Vorbereitung auf Kyu- bzw. Dan-Prüfun­gen anerkannt. Nur wenn in der Aus­schrei­bung auch der Zusatz "Technik" steht, wird ein Wett­kampf­lehrgang zur Prü­fungs­vorbereitung anerkannt. Lizenzverlängerungslehrgänge stehen Tech­nik­lehr­gängen gleich.

Dan-Prüfungen auf Landesebene

Prüfungen zum 1. bis 5. Dan werden nur auf Landesebene durchgeführt. Es werden in der Regel im April und Oktober eines jeden Jahres Prüfungstermine angeboten. Die Termine werden recht­zeitig im Internet auf der Seite www.ju-jutsu-berlin.de veröffentlicht. Sofern die Notwendigkeit einer zusätzlichen Dan-Prüfung aus besonderen Anlässen wie z.B. Lehr­gän­gen bei Polizei, BGS etc. be­ste­hen sind diese bei dem Prüfungsreferenten so rechtzeitig anzumelden und zu begründen, dass eine landesweite Ausschreibung bei Zustimmung erfolgen kann.

Anmeldungen

Die Anmeldung zu einer Dan-Prüfung kann ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung erfolgen und ist bis spätestens Meldeschluss des Prüfungstermins möglich. Für die Anmeldung ist der DJJV-Vor­druck "Antrag auf Graduierung ..." (erhältlich beim Prüfungsreferenten) zu ver­wen­den. Es ist darauf zu achten, dass dieses Formular vom Verein abgestempelt und unter­schrie­ben wird. Die Eintra­gun­gen sollten vollständig und lesbar sein - mit Schreib­ma­schine oder in Blockschrift – keine Hand­schrift.

Der Anmeldung sind außerdem folgende Nachweise in Kopie beizufügen:

o   Teilnahmebestätigung an einem Erste-Hilfe-Kurs der nicht länger als drei Jahre vor dem Prü­fungs­termin zurückliegt. 

o   Für den 1. Dan ist ein Dan-Vorbereitungslehrgang von 8 Doppelstunden erforderlich für alle anderen Graduierungen reicht ein Lehrgang von 4 Doppelstunden

o   Bestätigung der Teilnahme an einem Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Lan­des­lehr­gän­gen „Technik“ in jedem Jahr der Vorbereitungszeit.
d.h. zum
·         2. Dan  2 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“,

·         3. Dan  3 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“,

·         4. Dan  4 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“,

·         5. Dan  5 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“.

Konnte in einem Jahr die Lehrgangsteilnahme nicht erfüllt werden, so verlängert sich die War­te­zeit um dieses Jahr. Ein Nachholen in einem anderen Jahr ist nicht zulässig.

o   Eine Kopie der Rubrik "Lehrgänge" aus dem Ju-Jutsu Pass oder der Lehrgangskarte ist aus­reichend.

o   Kopie der Trainer-, Übungsleiterlizenz oder der gültigen Lehreinweisung (Nachweis).

o   Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Notwehr/Nothilfe bei Graduierun­gen zum 1. und 2. Dan.

o   Termin der letzten Prüfung und die dabei erworbene Graduierung – als Kopie der ent­spre­chen­den Seite des Passes.  

o   Aktuelle Jahressichtmarke und alle Jahressichtmarken für den Zeitraum der Vorbe­rei­tungs­zeit.

Sollte noch der eine oder andere Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung fehlen, so ist dies ge­son­dert aufzuführen. Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vor­zu­le­gen. Am Tag der Prüfung müssen die gültigen Jahressichtmarken mit dem Stempel des Ve­reins im Ju-Jutsu-Pass eingeklebt sein. Bei Nichtvorliegen sind fehlende Jahressicht­mar­ken am Prüfungstag nachzu­kle­ben!

Einteilung zur Dan-Prüfung

Die Einteilung der Prüfungsteilnehmer erfolgt durch den Prüfungsreferenten. Finden meh­re­re Prü­fun­gen statt, so werden nach Möglichkeit die Prüfungsteilnehmer so aufgeteilt, dass Ju-Jutsukas aus dem gleichen Verein in einer Prüfgruppe geprüft werden.

Lehrgänge in der Vorbereitungszeit

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Dan-Prüfung ist die aktive Teilnahme an je zwei Tech­nik­lehrgängen Bundes- oder Landeslehrgänge oder an einem Bundesseminar, in je­dem Jahr der Vor­bereitungszeit. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu Pass. Ein Nachholen von Lehrgängen ist nicht möglich. Als Techniklehrgänge werden alle Bundes- bzw. Landeslehrgänge anerkannt, die als solche ausgeschrieben sind und sich mit prüfungs­re­levantem Stoff beschäftigen. Das Wort Techniklehrgang muss in der Ausschreibung bzw. im Passeintrag erscheinen. Ebenso wer­den alle Dan-Vorbereitungslehrgänge als Technik­lehr­gänge anerkannt. Weiterhin ist die Lehrbe­fähigung nachzuweisen. Entweder durch Teil­nah­me an einem Lehreinweisungslehrgang (15 Unter­richts­einheiten) - dieser darf nicht län­ger als 2 Jahre vor dem Prüfungstermin zurückliegen und muss in der Vorbereitungszeit erworben worden sein, oder durch eine gültige Lizenz. Lizenzver­län­ge­rungs­lehrgänge ste­hen Techniklehrgängen gleich.

Gebühren
Die Teilnahmegebühr für eine Dan-Prüfung beträgt 100,00 €. Die Prüfung wird durch den Prüfungs­referenten abgerechnet. Bei zusätzlich beantragten Prüfungen beträgt die Ver­bands­gebühr eben­falls 100,00 €; jedoch sind darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. die Kosten für die Prüfer, Fahrt­kosten, etc. auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag um­zu­legen bzw. vom beantragenden Verein zu tragen.

Die Prüfungsunterlagen (Urkunden, Listen und Prüfungsmarken) werden durch den Prü­fungs­refe­ren­ten gestellt. Eine Abrechnung dieser Unterlagen durch den Verein mit dem Landesverband er­folgt in diesem Fall nicht.

Durchführung einer Kinderprüfung
Das Kinderprogramm ist von den Techniken her analog dem Erwachsenen Programm, wie bis­her auch.
Jedoch ist der Trainer freier geworden in der Auswahl seiner Techniken. Für die erste Zwi­schen­prü­fung muss der Ju-Jutsuka nur 1/3 und für die zweite Zwischenprüfung 2/3 des aus­wahl­fähigen Pro­gramms zeigen.

Der 5. Kyu gliedert sich in die Bereiche:

§  Verteidigungsstellungen

§  Bewegungsformen

§  Falltechniken

§  Bodentechniken

§  Ju-Jutsu Techniken (weitgehend Kombinationen)

§  freie Anwendungsformen

Bei der Prüfung sind grundsätzlich alle Bereiche zu prüfen. Im Bereich der Verteidigungs­stellung, der Bewegungsformen, der Falltechniken und der freien Anwendungsformen sind alle Vorgaben des Programms zu lehren und zu prüfen. (gültig für alle Zwischenprüfungen). Die Bewegungsformen und die Falltechniken bilden die Grundlagen für die richtige Anwen­dung der Grundtechniken. Daher sind sie von Anfang an zu schulen und auch zu prüfen. Im Bereich der Bodentechniken und der Ju-Jutsu Techniken kann der Trainer / Prüfer frei ent­schei­den und die Techniken aussuchen, d.h. für die erste Zwischenprüfung 1/3 für die zweite Zwischenprüfung 2/3 der Techniken. Sofern ein Fremd­prüfer eingesetzt wird darf er nur die vom Trainer vorgegebenen Techniken prüfen. Dies trifft auch für den Orangegurt und die Zwi­schenprüfung im 4. Kyu zu.

Beispiel für eine Prüfung zum gelben Drachen:

Es muss gezeigt werden:

§  1 Verteidigungsstellung

§  2. Bewegungsformen

•      Auslagenwechsel  (nach vorne, nach hinten, auf der Stelle)

•      Meidbewegungen  (Auspendeln (nach hinten, zur Seite)

•      Abducken, Abtauchen

•      Gleiten  (vorwärts, rückwärts, seitwärts)

•      Körperabdrehen

•      Schrittdrehungen  (90° vorwärts/rückwärts, 180° vorwärts/rückwärts)

•      Falltechniken  (Sturz seitwärts)

Es kann gewählt werden im Bereich:

§  4. Bodentechniken      Hier kann der Trainer 1/3 der Techniken aus dem Bodenprogramm aus­­wählen, d.h. der Prüfling muss in der Prüfung nur eine der drei Techniken zeigen

•      4.1  Haltetechnik in seitlicher Position oder

•      4.2  Haltetechnik in Kreuzposition oder

•      4.3  Haltetechnik in Reitposition

§  Ju-Jutsu Techniken (weitgehend) in Kombinationen    Auch hier kann der Trainer 1/3 der Tech­niken frei auswählen. 3 passive Abwehrtechniken mit dem Unterarm (zählt als Technik)

•      1.  in Kopfhöhe (außen),

•      2.  in Höhe der Körpermitte (außen),

•      3.  in Höhe der Körpermitte (innen)

§  Abwehrtechniken  

•      5.2  zwei Abwehrtechniken mit der Hand  (zählt als eine Technik)

•      5.3  eine Handballentechnik

•      5.4  eine Knietechnik

•      5.5  ein Stoppfußstoß

•      5.6  ein Grifflösen

•      5.7  ein Griffsprengen

•      5.8  einen Armstreckhebel  (Ausführung bei Bodenlage von Uke)

•      5.9  Körperabbiegen

•      5.10 Beinstellen

 
Der Prüfer/Trainer kann z.B. in einer Prüfung zum gelben Drachen im Bereich

o   5. Ju-Jutsu Techniken

folgende Grundtechniken trainieren und in der Prüfung abverlangen:

§  5.2  zwei Abwehrtechniken mit der Hand,

§  5.3  eine Handballentechnik und

§  5.10  das Beinstellen - oder  5.6  Grifflösen

§  5.4  eine Knietechnik und

§  5.9  Körperabbiegen

 
Dies sind nur Beispiele. Hier hat der Trainer freie Wahl.

Analog sind die Kinderprüfungsprogramme in den Zwischenstufen zum 4. Kyu, diese sind ge­drittelt, und in der Zwischenstufe zum 3. Kyu, diese Stufe ist halbiert zu sehen.
Möglichkeit den weiß/gelben Gurt durch ein Selbstverteidigungs-/ Selbstbehauptungs­training zu erlangen
Die Durchführung eines solchen Lehrgangs kann auch für Anfänger durch einen Verein erfolgen
Im Zuge der schulischen Gewaltpräventionsmaßnahme von mindestens 12 Unterrichtsein­heiten be­steht die Möglichkeit den 6.2 Kyu zu erwerben.

Der Inhalt des Unterrichtes müssen folgende Punkte gewesen sein:

Notwehr / Nothilfe,  mit entsprechenden Maßnahmen

Distanzverhalten,  Abwehr von Schlägen

Befreiung aus Handfassen und Griff an den Hals bzw. in das Revers

sowie Sturz seitwärts  und das

Zeigen von Anwendungsformen

Der Trainer überprüft die Kenntnisse.


Prüfberechtigt sind:

Ju-Jutsuka mit Prüferlizenz,

Lehrer, Ausbilder, Pädagogen mit der Zusatzausbildung „Ju-Jutsu“,

Übungsleiter „Gewaltprävention“ mit mindestens dem 4. Kyu Ju-Jutsu sowie

Kursleiter SV (Kinder und Frauen) mit mindestens dem 3. Kyu Ju-Jutsu.

Das Material wird über den Prüfungsreferenten bezogen, durch den Prüfer wird eine Liste der Teil­neh­mer mit den vollständigen Personalien (Familienname, Vorname, Geburtsdaten und Anschrift) dem Prüfungsreferenten übersandt.

Die Kosten für Urkunde und Prüfungsmarke betragen 2,50 €, der Gürtel muss extra bezahlt werden.

Durchführung einer Seniorenprüfung

Ju-Jutsukas ab dem 45. Lebensjahr fallen unter den Begriff „Senioren“ im Sinne der Prü­fungs­ordnung. Für sie gilt die Prüfungsordnung mit der Anpassung, dass die Tech­ni­ken in einwandfreier Form dargebracht werden müssen, jedoch eine altersgemäße Bewertung der eingeschränkten Dyna­mik und Beweglichkeit durch die Prüfer zu erfol­gen hat.

Prüfung für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

(Sascha Vetter – Referent Behindertensport DJJV)

Grundsätzlich soll für Ju-Jutsuka mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigung die Möglichkeit beste­hen, entweder im Rahmen einer regulären Prüfung oder in einer speziellen Prüfung für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die nächste Graduierung abzulegen, wenn die tech­ni­sche Reife für die Überprüfung vorhanden ist. Die Unterscheidung zu Sport­lern ohne Beeinträch­ti­gung liegt darin, dass auf behinderungsspezifische Eigenarten Rück­sicht genommen werden muss.

Dies kann (je nach Art der Beeinträchtigung) bedeuten, dass

o   Mehr Pausen eingelegt werden müssen

o   Die Technik nicht mit voller Intensität ausgeführt werden muss

o   Für die Prüfung oder einzelne Teile eigene Partner, die nicht Prüfungsteilnehmer sind, ver­wendet werden

o   Hilfen/Hilfsmittel eingesetzt werden können, wenn die Technik/Übungsform aus Grün­den der Behinderung sonst nicht absolviert werden kann (z.B. Akustische Hilfs­mittel bei Blinden usw.)

o   Ersatztechniken gezeigt werden können, wenn auf Grund des Attestes ersichtlich ist, dass die Ursprungstechniken nicht absolviert werden können.

Grundsätzlich muss der Prüfling überwiegend die Aufgaben für die neue Graduierung be­wäl­tigen können.

Bei Prüfungen auf Vereinsebene ist der Prüfling bekannt. Hier kann rechtzeitig auf die Ein­schrän­kun­gen der Person eingegangen und mögliche Ersatztechniken genehmigt werden. Empfohlen ist ein sportärztliches Attest des Prüflings. Fremdprüfer werden im Vorfeld darü­ber informiert.

Damit es zum Zeitpunkt einer Landesprüfung keine Diskussion über die Art und den Umfang des Ablaufes und der Ersatztechniken gibt soll folgendermaßen vorgegangen wer­den:

o   Der Prüfling nimmt bis spätestens 6 Wochen vor der Prüfung Kontakt mit dem Refe­renten für das Prüfungs-wesen auf. Empfohlen wird der Besuch eines dafür ausge­wie­senen Lehr­gan­ges im Vorfeld. Er legt einen formlosen schriftlichen Antrag über die Abweichungen vom regu­lären Prüfungsprogramm und ein ärztliches Attest über die Einschränkungen vor. Zwei Wochen später erhält er eine Rückmeldung des Prüfungsreferenten, ob die Prüfung so statt­finden kann. Der Referent für den Behin­der­tensport erhält Kopien des Antrages und der Anlagen.

o   Im Antrag teilt der Prüfling mit, welche Übungen bzw. Techniken er aus dem Pro­gramm nicht machen kann, welche er als Alternative dafür anbieten möchte und wel­che Veränderungen er zur regulären Prüfungsordnung absolvieren möchte.

o   Die Ersatztechniken waren entweder nicht Bestandteil einer der vorherigen Prüfungen oder unter­scheiden sich durch die Anzahl der Ausführungsmöglichkeiten.

o   Die Ersatztechniken sollten durch Techniken in etwa des gleichen Schwierigkeits­grades er­setzt werden. Die Zustimmung obliegt dem Prüfungsreferenten.

o   Der Prüfungsreferent teilt den Prüfern bei Zulassung des Antrages den Kenntnisstand im Vor­feld der Prüfung mit und fügt den Prüfungsunterlagen Kopien des Antrages und des ärztlichen Attestes bei.

Die Forderung nach einem ärztlichen Attest soll nicht als Diskriminierung betrachtet werden, son­dern Schutz für die betreffenden Personen vor einer (möglicher Weise ansonsten gefor­der­ten) Überlastung in der Prüfung bieten und dient gleichzeitig als Absicherung der einge­setzten Prüfer und des Prüfungsreferenten. Des Weiteren soll die Möglichkeit eines Miss­brauches und der damit ein­hergehenden Abwertung der Ju-Jutsukas mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen entgegen ge­wirkt werden.

Bei Unklarheit hinsichtlich der Einschränkung sollte der Verbandsarzt oder weitere kundige Per­so­nen eingeschaltet werden, ob eine Prüfung aus medizinischer Sicht zugelassen wer­den kann oder nicht.

Verfahren zum Bezahlen der Prüfungen

Vereinsprüfungen zum  5. bis 2. Kyu

Für das Bezahlen der Prüfungen und die Übersendung der Urkunden und Prüfungsmarken für Ver­eins­prüfungen zum 5. bis 2. Kyu werden zwei unterschiedliche Verfahren angeboten. Damit kann der Trainer bzw. Prüfer, die für seine Sportler individuell günstigste wählen:

v  Bei der Anmeldung der Prüfung erfolgt die Einzahlung entsprechend der angemeldeten Anzahl der Prüflinge; der Anmeldende muss im Besitz einer gültigen Prüfberechtigung sein. Auf der An­meldung ist die Einzahlung mit Datum zu vermerken.

Nach Eingang der Zahlung werden die Urkunden und Prüfungsmarken schnellstmöglich an den An­meldenden übersandt, sodass sie bei rechtzeitiger Anmeldung zum Prü­fungs­ter­min vorliegen. In diesem Fall können die Urkunden am Prüfungstag an die Ju-Jutsuka, die die Prüfung bestan­den haben, ausgehändigt werden. Die Urkunden der Ju-Jutsuka, die die Prüfung nicht angetre­ten haben oder durchgefallen sind, sind durch einen Quer­strich auf der Vorderseite unbrauchbar zu machen, die Prüfungsmarke ist auf der Rück­seite aufzukleben und zu entwerten. Diese Ur­kun­den werden dann mit den Prüfungs­unter­lagen an den Prüfungsreferenten gesandt, der diese dann vernichtet.

Eine Rückerstattung des Einzahlungsbetrages ist ausgeschlossen. Auch ist zu beachten, dass der Vizepräsident Finanzen oder/und der Prüfungsreferent zeitweise nicht sofort erreichbar sein kön­nen, sodass ein Zeitverzug nicht auszuschließen ist. Deshalb sollte, in die­sem Verfahren, die Anmeldefrist sechs Wochen vor der Prüfung betragen, um eine  Zusendung der Unterlagen zu gewährleisten.

v  Eine weitere Möglichkeit ist, wie schon bisher, die Prüfung anzumelden und nach erfolg­ter Prü­fung die Einzahlung entsprechend der Anzahl der Prüflinge vorzunehmen. Nach Zah­­lungs­ein­gang und Eingang der Prüfungsunterlagen werden dann die Urkunden und Prü­fungs­marken an den Anmeldenden versandt.

Landesprüfungen

Landesprüfungen sind am Prüfungstag zu bezahlen.

Impressum

Veranstaltungs Kalender
Ausfälle "Corona"bedingt beachten

Vorheriger MonatNächstes Monat
Januar 2023
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
22 Weihnachtsferien
Schulen in Berlin
Ferien in Berlin
Datum : Sonntag, 1. Januar
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22 Weihnachtsferien
Schulen in Berlin
Ferien in Berlin
Datum : Montag, 2. Januar
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Dan-Vorbereitungslehrgang 2023
10:00
Turnhalle, GS am Dielingsgrund, Dielingsgrund 35, 12305 Berlin
Pflichtlehrgang für Teilnehmer an Landesprüfungen - - Meldeschluss: Samstag, 31.12.2022
Datum : Samstag, 14. Januar
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23 Winterferien
Schulen in Berlin
Ferien in Berlin
Datum : Montag, 30. Januar
31
23 Winterferien
Schulen in Berlin
Ferien in Berlin
Datum : Dienstag, 31. Januar

anstehende Lehrgänge
Ausfälle "Corona"bedingt beachten

12
Feb
Lehreinweisung - 2023
Evolution Martial Arts, Mariendorfer Damm 72, 12109 Berlin
Datum: 12. Februar 2023, 10:00
Pflichtlehrgang für Teilnehmer an Landesprüfungen - - Meldeschluss: Samstag, 21.01.2023

18
Feb
LLG Notwehr / Nothilfe
Landessportschule des LSB Berlin – Raum Berlin - Priesterweg 4, 10829 Berlin
Datum: 18. Februar 2023, 10:00
Alle Ju-Jutsuka/ Jiu Jitsuka des Bln Ju-Jutsu Verbandes - - Meldeschluss: Samstag, 4. Februar 2023

19
Feb
Bodentechniken für Senioren
Sport Club Siemensstadt, Buolstraße 14, 13629 Berlin
Datum: 19. Februar 2023, 10:00
Alle Ju-Jutsuka / Jiu Jitsuka des BlnJJV - - Meldeschluss: Sonntag, 19.02.2023

04
Mär
Prüferlizenzlehrgang LLG 1
Landessportschule des LSB Berlin, Priesterweg 4, 10829 Berlin
Datum: 04. März 2023, 10:00
Ju-Jutsuka/ Jiu Jitsuka des Berliner Ju-Jutsu Verbandes - - Meldeschluss: Samstag, 18. Februar 2023

05
Mai
Wochenendlehrgang Körba
Ferienanlage Goldpunkt Körba, Zur Blaue 6, 04936 Lebusa / Körba
Datum: 05. Mai 2023
nur schriftliche Anmeldung, Trainingssachen u. Schuhe für draußen, -Stock, Messer u. Schützer - Meldeschluss mit Anzahlung: Samstag, 22.04.2023

10
Jun
Offener Landeslehrgang LLG
Datum: 10. Juni 2023, 11:00
JJ-Techniken und Anwendung - - Meldeschluss: Samstag, 27.05.2023

02
Dez
Prüferlizenzlehrgang LLG 2
Landessportschule des LSB Berlin, Priesterweg 4, 10829 Berlin
Datum: 02. Dezember 2023, 10:00
Ju-Jutsuka/ Jiu Jitsuka des Berliner Ju-Jutsu Verbandes - - Meldeschluss: Samstag, 25.November 2023

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