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Wettkampfarten und Regeln


Ju-Jutsu  -  die Wettkampfsysteme

Neben der hauptsächlich auf Zweckmäßigkeit beruhenden reinen Selbstverteidigung wird Ju-Jutsu auch in verschiedenen Wettkampfformen ausgeübt.

Fighting-System
Im "Fighting-System" kämpfen zwei Kontrahenten in ihrer gemeinsamen Gewichtsklasse, ausge­stat­tet mit Hand-, Fuß- und Tiefschutz, gegeneinander. Dabei dürfen im Leichtkontakt Schläge, Tritte und Stöße sowie Hebel-, Wurf-, und Würgetechniken angewendet werden. Der Ju-Jutsu-Sportler muss in relativ kurzer Zeit (1 x 3 Minuten) seinen Gegner nach Punkten oder mit Full Ippon (ein Ippon im Atemi-, ein Ippon im Wurf-, und ein Ippon im Bo­den­bereich) zu besiegen. Dabei kann viel realitätsnäher gekämpft werden als in anderen Budo-Sportarten.

Das Regel­werk schließt jedoch ernsthafte Verletzungen des Gegners weitgehend aus. Über die Einhaltung der Wettkampfregeln wachen bei jedem Kampf drei Matten-Kampfrichter.
Die Wettkämpfe werden unterteilt in Kämpfe für Herren, Damen und Jugendliche sowie in verschie­dene Gewichts- und Altersklassen (männlich/weiblich).

Die Wettkämpfer qualifizieren sich zuerst auf der Landesebene, dann auf der Gruppenebene und anschließend auf der Deutschen Meisterschaft. Besonders erfolgreiche Kämpfer erreichen die Eu­ro­pa­meisterschaften und ggf. auch die Weltmeisterschaften. 1998 fanden die Weltmeisterschaften in Deutschland (Berlin) statt. Wettkampferfahrung trägt wesentlich zur Verbesserung des per­sön­li­chen Selbstverteidigungsprofils bei.

Duo-System
Demonstrationswettkampf, bei dem immer zwei Paare gegen einander antreten. Die beiden Paare trainieren technisch hochwertige Abwehrkombinationen gegen vorgegebene Angriffe, die dann im Vergleichskampf mit anderen Paaren zur Ermittlung des Siegerteams führen. Auch hier werden Mei­ster­schaften auf Landes-, Gruppen-, Bundes-, Europa- und Weltebene durchgeführt. Es gibt durch das Regelwerk festgelegte Angriffe, deren Verteidigung durch das Team frei gewählt werden kann. In einem Wettkampf werden davon Techniken nach dem Zufallsprinzip vom Haupt­kampf­rich­ter abgefragt und von einer Jury mit Punkten auf Schnelligkeit, Ausdruck, Effektivität und Sau­ber­keit bewertet. Den Sieg erlangt das Team mit der höheren Bewer­tungs­sum­me am Ende des Ver­gleichs.

Formenwettkampf
Im Formenwettkampf zeigen die Sportlerinnen und Sportler selbst gestaltete Ju-Jutsu Shows, die mög­lichst publikumswirksam sein sollen. Dabei kommen Musik, Kostüme und Spezialeffekte zur An­wendung.

Ne-Waza
Der Bodenkampf Ne-Waza startet in der Regel im Stand und wird meistens nach einem sog. "Takedown" am Boden fortgesetzt und beendet. Es gibt zwei Möglichkeiten den Kampf zu ge­winnen. Man erhält für bestimmte Positionen oder Aktionen, die vorteilhaft sind oder den Kampf­ver­lauf zu eigenen Gunsten ändern, Punkte, - oder durch Aufgabe des Gegners.

Regelwerke
Die jeweils aktuelle Fassung der Regelwerke findet sich online beim DJJV unter

https://www.djjv.de/servicedownloads/download/leistungssport/regelwerk/


 


Wettkampf - Kampfrichter


Wettkampf - Kader


Wettkampf - Anmeldung


Berliner Einzelmeisterschaft 2023

Einzelheiten zur Berliner Einzelmeisterschaft - im Ju-Jutsu Fighting

DOWNLOAD
  • der Ausschreibung des Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.   (zur Information)
Ausschreibung: Wett-2023-BEM
 
  • der Einverständniserklärung, die zur Veranstaltung zusammen mit dem DJJV-Pass vorliegen muss, ansonsten kein Startrecht!
Einverständniserklärung für minderjährige Teilnehmer/innen 2023
 
  • der Alters- und Gewichtsklasseneinteilung in den Disziplinen Duo, Fighting und Brazilian Jiu-Jitsu 2020   (zur Information)
 Alters - u. Gewichtsklasseneinteilung im Ju-Jutsu 2023
 
  • dem Meldebogen bzw. Starterliste, unbedingt als Anmeldung erforderlich, - Vereinsweise, und nur schriftlich bis zum 18.06.2022

 Verein - Meldebogen / Starterliste 2023



Präsidium und Vorstand 
des Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.

 
Präsidium
Präsident
Ernst Graf von Schwerin
praesident@ ju-jutsu-berlin.de
Vizepräsident  Finanzen
Thorsten Lehmann
vp-finanzen@ ju-jutsu-berlin.de
Vizepräsident  Lehrwesen
Bernd Herzhauser
vp-lehrwesen@ju-jutsu-berlin.de
Festnetz     +49 30 7423 667
Fax +49 180 5060 3444 7888
+49 178 168
+49 177 249 8270

 

 
Vorstand
 
Referent Wettkampf 
Uwe Steinmetz
wettkampf@ ju-jutsu-berlin.de
Referent Prüfung
Ernst Graf von Schwerin
pruefung@ ju-jutsu-berlin.de
Referent Kampfrichter 

kampfrichter@ju-jutsu-berlin.de
   +49 173 232 3599 +49 172 598 8420 +49 
 benjamin lenz ju
 
 
Referent Jugend 
Benjamin Lenz
jugend@ ju-jutsu-berlin.de
Referentin Frauen 
Susanne Bremer
frauen@ ju-jutsu-berlin.de
Referent artverwandte Stile 
René Grasse
artverwandtestile@ ju-jutsu-berlin.de
  +49 .... .... ....
+49 152 2165 5047
+49 163 665 6449
     
Referent Integration 
Rashid Tairov
integration@ ju-jutsu-berlin.de
Referent Senioren
Klaus Lessing
senioren@ ju-jutsu-berlin.de
Referent Presse
Wolfgang Kaiser
presse@ ju-jutsu-berlin.de
 +49
+49 172 306 8213
+49 152 3398 1111

 
Ehrenpräsidenten
EP Waldow   EP Waldow 
Ehrenpräsident
Hans-Artur Waldow
ep-waldow@ju-jutsu-berlin.de
 
 
Ehrenpräsident +
Dieter Rast
+ 26.10.2016  
 


Verbandssatzung

Satzung des Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.
Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.
Satzung vom 05.12.1991, geändert am 28. Januar 1998 nach MGV-Beschluß, geändert nach der außerordentlichen MGV am 03.09.99, geändert nach der außerordentlichen MGV am 29.10.03, geändert am 15.02.2007 nach MGV-Beschluß, geändert am 14.02.2008 nach MGV- Beschluß; geändert am 16.02.2008 nach MGV-Beschluß;
16.02.2012 geändert nach MGV- Beschluß, 24.10.2019 geändert nach MGV-Beschluss

Satzung des Berliner Ju-Jutsu Verbandes e.V. (BlnJJV e.V.)

§1    Name, Sitz

(1)    Der Verband führt den Namen "Berliner Ju-Jutsu-Verband  e.V.", abgekürzt "BlnJJV e.V." Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen.

(2)    Der BlnJJV e.V. hat seinen Sitz in Berlin.

§2    Verbandszweck

(1)    Verbandszweck ist die Pflege und Förderung des Ju-Jutsu-Sports und des Sports der artverwandten Stilrichtungen auf Länderebene im Bereich des Landes Berlin.

(2)    Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind die Vermittlung von Selbstvertei
digungstechniken und die Durchführung eines geordneten Sport- und Wettkampfbetriebes unter den Mitgliedern und im Zusammenwirken mit befreundeten und übergeordneten Verbänden, ferner die Schaffung eines landeseinheitlichen Lehr- und Prüfungswesens im Hinblick auf ein bundeseinheitliches Lehr- und Prüfungswesen.

(3)   Der besondere Zweck liegt vor allem darin, dass die Ju-Jutsu-Vereine mit ihren
angeschlossenen artverwandten Stilrichtungen sowie artverwandte Stilrichtungen betreibende Vereine  im Bereich des Landes Berlin zusammengeschlossen werden und dadurch die Pflege und Förderung von Selbstverteidigung durch Ju-Jutsu und artverwandter Stilrichtungen im Sinne des Amateurgedankens ermöglicht wird.

(4)    Der BlnJJV e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der BlnJJV e.V. ist selbstlos tätig.

(5)   Der BlnJJV e.V. ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Der BlnJJV e.V.
wirkt gemeinsam mit seinen Vereinen gegen Fremdenfeindlichkeit, politischen Extremismus, jede Form von Gewalt und Gewaltverherrlichung.

(6)    Die Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. 
Die Entscheidung über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung trifft der Präsident/die Präsidentin oder der Vizepräsident/die Vizepräsidentin Finanzen. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbands. 

§3    Mitgliedschaft
(1)    Ordentliche Mitglieder des BlnJJV e.V. können die gemeinnützig anerkannten Ju-Jutsu-Vereine und Vereine mit artverwandten Stilrichtungen sowie artverwandte Stilrichtungen betreibende Vereine werden.

(2)    Die Mitglieder des BlnJJV e.V. verpflichten sich zur Beachtung der Satzung
und der darauf beruhenden Ordnungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlungen. Im übrigen regeln sie innerhalb ihres Organisationsbereiches ihre Angelegenheiten selbständig.

(3)    Die Mitgliedschaft im BlnJJV e.V. ist schriftlich zu beantragen; über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Widerspruch gegen die Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung.

(4)    Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten,
die sich aus der Mitgliedschaft ergeben. Davon bleiben die bis zum Ende der Mitgliedschaft entstandenen Ansprüche des BlnJJV e.V. auf Ausgleich von Beitragsrückständen, auf Ersatz etwaigen, in zurechenbarer Weise verursachten Schadens und auf Bezahlung noch bestehender Materialbezugsforderungen unberührt.

(5)    Ein Austritt ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres zulässig und rechtsgültig,
wenn die Austrittserklärung mindestens drei Monate vorher schriftlich der Geschäftsstelle zugegangen ist.

(6)    Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes kann ein Mitglied durch
Beschluß der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Ein solcher Antrag auf Ausschluß eines Mitgliedes muß an den Vorstand gestellt werden. Dem Mitglied ist Gelegenheit zur Rechtfertigung vor der Mitgliederversammlung zu geben. Der Vorstand kann die Rechte des Mitgliedes, mit Ausnahme der Teilnahme der Angehörigen des Mitgliedes, an sportlichen Veranstaltungen des BlnJJV e.V. bis zur nächsten Mitgliederversammlung ruhen lassen. Zum Ausschluß ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer bei geheimer Abstimmung erforderlich. Im Falle eines Ausschlusses endet die Beitragspflicht des Ausgeschlossenen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Ausschluß wirksam wird.

(7)    Ein ausgeschiedenes Mitglied hat kein Anrecht auf das Vermögen oder Teile
des BlnJJV e.V.

§4    Ehrungen
(1)    Auf Antrag eines Mitgliedes oder des Vorstandes können Einzelpersonen durch Verleihung der BlnJJV-Ehrennadel in Silber oder Gold geehrt werden. Näheres wird durch die Ehrenordnung geregelt.

(2)    Die Mitgliederversammlung kann verdienstvolle Förderer des Ju-Jutsu-
Sports und der artverwandten Stilrichtungen zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernennen.

§5    Beiträge
(1)    Die Mitgliederversammlung setzt jeweils im voraus die Höhe des Jahresbeitrages fest.
(2)    Der Jahresbeitrag ist zum 15. Februar des laufenden Kalenderjahres fällig.

(3)    Die Stärkemeldung ist auf Vordrucken des DJJV e.V. abzugeben.
Stichtag und Abgabetermin sind der 15. Januar des laufenden Kalenderjahres.
(4)    Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§6    Haftung
Der Landesverband und seine Veranstaltungsleiter haften für durch Teilnahme an Landesveranstaltungen eingetretene Unfälle und deren Folgen nur im Rahmen der Sportversicherung des LSB. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Sachschäden.

§7    Organe
Organe des BlnJJV e.V. sind:
a)    die Mitgliederversammlung
b)    der Vorstand

c)    das Präsidium

§   8    Mitgliederversammlung
(1)    Oberstes Organ des BlnJJV e.V. ist die Mitgliederversammlung. Sie findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Im Bedarfsfall ist eine außergewöhnliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

(2)    Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a)  Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
b)  Feststellung der Stimmberechtigung
c)  Wahl eines Versammlungsleiters und einer Wahlkommission für Neuwahlen
d)  Ehrungen
e)  Genehmigung der Niederschrift der letzten Versammlung
f)   Beschlußfassung über die Tagesordnung
g)  Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
h)  Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer
i)  Entlastung der Mitglieder des Vorstandes auf Vorschlag, wobei die Entlastung auf Antrag einzeln zu erfolgen hat
j)  Neuwahlen des Vorstandes nach Ablauf der Amtszeit
k)  Neuwahl der Kassenprüfer
l)   Festsetzung der Beiträge
m)  Genehmigung der Haushaltsvorschläge
n)  Satzungsänderungen
o)  Anträge
p)  Festlegung des nächsten Versammlungstermins

(3)    Zu einer Satzungsänderung ist die Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des BlnJJV e.V. erfordert die Zustimmung aller anwesenden Mitglieder.

(4)    Wird eine Beschlußfassung über Angelegenheiten nach Abs. 2 außerhalb einer Jahreshauptversammlung erforderlich, so hat der 1. Vorsitzende diese Punkte mit einem besonderen Hinweis auf die nächste Tagesordnung einer neuen Mitgliederversammlung zu setzen.

(5)    In den Fällen von Abs. 4 muß eine außerordentliche Mitgliederversammlung spätestens innerhalb eines Monats einberufen werden, wenn wenigstens 1/3 der Mitglieder einen dahingehenden Antrag unter Angabe des Grundes stellen.

§9    Verfahrensvorschriften für Mitgliederversammlungen
(1)
a)    Zu den in § 8 Abs. 2 genannten ordentlichen Versammlungen wird unter Angabe der Tagesordnung mindestens 7 Wochen vorher schriftlich eingeladen. Weiteres regelt die Geschäftsordnung. Anträge zur Tagesordnung müssen - ggf. nachträglich - auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sie mindestens 5 Wochen vor dem Versammlungstag dem Vorstand eingereicht wurden.      
Die endgültige Tagesordnung mit Beschlußvorlagen muß dann spätestens 4 Wochen vor der Versammlung den Mitgliedern übersandt werden. Über nicht auf der Tagesordnung stehende Angelegenheiten kann nicht Beschluß gefasst werden. Eine Ausnahme hiervon bilden Anträge, die erst während der Versammlung gestellt werden, wenn deren Behandlung unaufschiebbar ist (Dringlichkeitsantrag) und von wenigstens ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder befürwortet werden.

b)    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird - auf Antrag des Vorstandes oder - schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 aller Mitglieder einberufen. Die Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt in der gleichen Weise wie zu den ordentlichen Versammlungen.

(2)    Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

(3)    Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern der Ju-
Jutsu-Vereine und der artverwandten Stilrichtungen  sowie artverwandte Stilrichtungen betreibenden Vereine sowie den Mitgliedern des Vorstandes.
Jeder Vertreter eines Mitgliedes und jedes Vorstandsmitglied haben eine Stimme. Mitglieder mit mehr als 50 gemeldeten Ju-Jutsuka und Sportler artverwandter Stilrichtungen haben zwei Stimmen. Bei einer gemeldeten Mitgliederstärke ab 100 kommen den Mitgliedern drei Stimmen, bei einer gemeldeten Mitgliederstärke ab 200 vier Stimmen zu. Bei Wahlen  entfällt das Stimmrecht des Vorstandes.

(4)    Die Vertreter der Mitglieder sollten von ihren Ju-Jutsuka und Mitglieder artverwandter Stilrichtungen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gewählt werden.

(5)     Die Ausübung des Stimmrechts ist daran gebunden, dass das an sich stimm- und/oder redeberechtigte Mitglied sich mit seinen Beiträgen nicht im Rückstand befindet, es sei denn, dass vom Vorstand Stundung gewährt ist. Ferner muß das Mitglied schriftlich der Versammlung seine stimm- und/oder redeberechtigten Vertreter bekanntgegeben haben.

(6)    Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei der Stimmenauszählung bleiben ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen  unberücksichtigt.

(7)    Über einen Punkt kann im Laufe einer Versammlung nur einmal abgestimmt werden, es sei denn, dass bei einer Abstimmung ein Formfehler unterlaufen ist. Gegen Formfehler muß noch während derselben Versammlung Einspruch erhoben werden. Dieser Einspruch kann nach der Versammlung nur noch bis zur nächsten Versammlung schriftlich per Einschreiben nachgeholt werden. Geschieht dies nicht,
sind die Beschlüsse rechtswirksam.

(8)    Über alle Versammlungen ist eine Niederschrift zu führen. Diese wird vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet. Die Niederschrift ist den Mitgliedern innerhalb von sechs Wochen nach der Versammlung zu übersenden.

(9)    Jede nach der Satzung erforderliche Wahl hat einzeln und schriftlich zu erfolgen. Liegt für eine Wahl nur ein Vorschlag vor, kann eine offene Abstimmung erfolgen.
Zu ihrer Durchführung ist eine Wahlkommission zu bilden, die aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern besteht. Die Bildung der Wahlkommission obliegt der Versammlung, in der eine Wahl stattfindet. Gewählt werden kann nur, wer anwesend ist oder vorher seine Zustimmung zur Übernahme des Amtes schriftlich erteilt hat. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Ergibt der erste Wahlgang keine solche Mehrheit, so werden zur engeren Wahl die beiden Kandidaten gestellt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Ergibt die engere Wahl auch bei einer Wiederholung Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Versammlungsleiter zu ziehen hat.

(10)    Über jede Wahl und deren Ergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Wahlkommission zu unterschreiben ist. Das Wahlergebnis ist vom Vorstand allen Institutionen bekanntzugeben.

(11)    Versammlungen und Sitzungen des Vorstandes, Ausschüssen und sonstigen Gremien werden unter Beachtung einer Ladefrist von drei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen; über ihr Ergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen.

§10    Präsidium
(1)    Zum Präsidium gehören
    - der Präsident/die Präsidentin
    - der Vizepräsident/die Vizepräsidentin Finanzen
    - der Vizepräsident/die Vizepräsidentin Lehrwesen

(2)    Vertreter des Präsidenten/der Präsidentin ist der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin Finanzen.

(3)    Das Präsidium ist für Entscheidungen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftsführung zuständig, soweit durch Satzung nichts anderes bestimmt ist. Außerdem überwacht das Präsidium die Tätigkeit der Verwaltung.

(4)    Das Präsidium wird bei Bedarf durch den Präsidenten/die Präsidentin, im Verhinderungsfall durch die Vizepräsidenten/die Vizepräsidentinnen eingeladen. Es ist beschlußfähig, wenn wenigstens zwei Präsidiumsmitglieder anwesend sind. Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand.

§11    Vorstand
(1)    Zum Vorstand gehören
- die Mitglieder des Präsidiums
- der Landeswettkampfreferent/die Landeswettkampfreferentin
- der Landesprüfungsreferent/die Landesprüfungsreferentin
- der Landeskampfrichterreferent/die Landeskampfrichterreferentin
- der Landesjugendreferent/die Landesjugendreferentin
- der Landespressereferent/die Landespressereferentinreferentin
- der Landesfrauenreferent/die Landesfrauenreferentin
- der Landesreferent/die Landesreferentin für Integration
- der Referent/die Referentin für artverwandte Stilrichtungen

- der/die Polizeibeauftragte wird vom Vorstand als Mitglied mit
Sitz und Stimme berufen. Er/Sie muß Polizeibeamter/ Polizeibeamtin sein.
- der/die Beauftragte für den Allkampf wird vom Vorstand als Mitglied mit Sitz und Stimme berufen. Er/Sie muss Mitglied eines dem Verband angeschlossenen Vereins sein.

(2)    Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident/die Präsidentin und der Vizepräsident/die Vizepräsidentin Finanzen, und zwar jeder für sich allein.

(3)    Der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin wird vom Präsidium eingesetzt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Vertreter berufen.

(4)    Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen; mindestens aber zweimal im Jahr.

(5)    Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre. Neuwahlen sind alle vier Jahre.

§12    Kassenprüfer
(1)    Zwei Kassenprüfer/Kassenprüferinnen und ein Ersatzprüfer/Ersatzprüferin werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Ihre Wahl erfolgt auf vier Jahre. Die Kassenprüfer/Kassenprüferinnen dürfen nicht dem Vorstand angehören.

(2)    Die Kassenprüfer/Kassenprüferinnen haben das Recht und die Pflicht, auch innerhalb des Geschäftsjahres, die Kassenunterlagen, Belege und Bestände einzusehen und sich von deren ordnungsgemäßen Führung und der Führung des Inventarverzeichnisses zu überzeugen.

(3)    Beanstandungen innerhalb des Geschäftsjahres sind sofort dem Vorstand und, sofern sie wesentlich sind, der nächsten Versammlung zu unterbreiten.

§13    Fachorgan
Der BlnJJV e.V. kann sich für seine offiziellen Mitteilungen eines Fachorgans bedienen.

§14    Ordnungen
(1)    Ordnungen müssen von der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. In Ausnahmefällen kann der Vorstand Ordnungen erlassen, die von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden müssen. Erfolgt eine solche Bestätigung nicht, so sind die Ordnung sowie alle darauf beruhenden Maßnahmen des Vorstandes unwirksam. Alle Ordnungen haben eine Mindestgültigkeit von zwei Jahren.

(2)    Der Vorstand kann Ordnungen bis zur nächsten Mitgliederversammlung vorläufig in Kraft setzen. Auch für diese Ordnungen gilt Abs. 1 Satz 2 dieses Paragraphen entsprechend.

§15    Rechtsangelegenheiten
(1)    Die Mitgliederversammlung erlässt zur Regelung von Rechtsangelegenheiten im BlnJJV e.V. eine Rechtsordnung und wählt einen Rechtsausschuß.

(2)    Der Rechtsausschuß besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, zwei Beisitzern/Beisitzerinnen und zwei stellvertretenden Beisitzern/Beisitzerinnen. Mitglieder des Vorstandes dürfen dem Rechtsausschuß nicht angehören.

(3)    Zur Anrufung des Rechtsausschusses sind berechtigt:
    - jedes Mitglied des BlnJJV e.V.
    - der Vorstand des BlnJJV e.V.
    - die Vorstandsmitglieder des BlnJJV e.V.

(4)    Der Rechtsausschuß kann im Rahmen seiner Zuständigkeit folgende Ahndungen aussprechen:
- Verweis
- Verwarnung
- Lehrgangsbeschränkung
- Lehrtätigkeitsbeschränkung
- Startverbot
- Hausverbot
- Veranstaltungssperre
- Amtsausübungssperre
- Amtsenthebung
- Ordnungsgelder  bis 500,00 €
- Ruheverfügung von Mitgliedschaftsrechten
- Ausschluß
(5)    Verfahren und Kostenentscheidung sind in der Rechtsordnung festgelegt.

§16     Gerichtsstand
Für alle Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem BlnJJV e.V. gilt Berlin als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

§17    Auflösung
(1)    Die Auflösung des BlnJJV e.V. kann nur von einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

(2)    Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 3/4 der stimmberechtigten erschienenen  Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung hat schriftlich zu erfolgen.

(3)    Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an den Landessportbund Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

§18    Übergangsregelungen
Der Vorstand wird ermächtigt, Änderungen der Satzung aufgrund von Hinweisen und Beanstandungen durch das Registergericht und die Finanzverwaltung vorzunehmen.


Berlin, den 24. Oktober 2019


Finanz- und Gebührenordnung

Finanz- und Gebührenordnung (FGO) des BlnJJV e.V.

Landesfachverband für Ju-Jutsu - Jiu-Jitsu - Brazilian Jiu-Jitsu - Hanbo

 Finanz- und Gebührenordnung  - Stand 2025 -


Datenschutzordnung


Datenschutzordnung des Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.

Ab dem 25.Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutzgrundverordnung - DSGVO.
Aus diesem Grund musste sich auch der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. (BlnJJV) eine Datenschutz­ordnung geben.

Der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. benötigt für die Erledigung der Verbandsaufgaben und des Sport­betriebes sowie der Darstellung des Verbandes persönliche Daten der Mitglieder und deren Mitglieder. Der Personenkreis, der mit den personenbezogenen Daten arbeitet, wird so klein als möglich gehalten und ist/wird gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf den sorgsamen Umgang mit diesen Daten ver­pflichtet. Der Datenschutz und die technische Datensicherheit zu gewährleisten ist oberstes Ziel, jedoch können widerrechtliche Eingriffe durch Dritte nicht ausgeschlossen werden. 

§1  Mit dem Beitritt eines Mitglieds in einer seiner angeschlossenen Vereine nimmt der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. dessen persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Fami­lien­stand, ggf. gesetzliche/r Vertreter, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Bankver­bin­dung, Status als Mit­glied einer Familie gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung und das Ein­trittsdatum im Verein) auf. Eine eingetragene Lebensgemeinschaft kommt einer Familie gleich.
Diese Daten werden zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben des Verbandes elek­tro­nisch gespeichert. Die Nutzung von Clouds findet nicht statt.

§2  Die Daten der Mitglieder werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet, ver­wal­tet und gespeichert. Sie unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine Daten­ver­wendung ist dann zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlau­ben, erfordern oder wenn die betroffenen Personen Ihre Einwilligung gegeben haben.

§3  Soweit es für den Sportbetrieb erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an die Dachver­bän­de: Deutscher Ju-Jutsu Verband e. V. und Landessportbund Berlin, deren Mitglied der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. ist übermittelt. Es werden übermittelt:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Verein
  • Eintrittsdatum / Austrittsdatum
  • Graduierung mit Prüfungsdatum
  • besondere Aufgaben / Funktion im Verein z.B. Vorstand

 Im Rahmen von Sportveranstaltungen meldet der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. weiterhin für die ord­nungsgemäße Durchfüh­rung des Wettkampfes erforderliche Daten an den Veranstalter:

  • Name und Vorname
  • Jahrgang
  • Geschlecht
  • Verein
  • Wettkampfgewicht
  • Graduierung

Des Weiteren erfasst und veröffentlicht der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. Ergebnisse und beson­dere Ereignisse soweit diese für die Außendarstellung oder für interne Angelegenheiten von Be­deu­tung sind.

§4  Die Datenschutzerklärung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden, soweit dies mit der Mitgliedschaft im Verband und den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist.

§5  Start- und Teilnehmerlisten, Wettkampf- und Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Ver­anstaltungen anwesende Mitglieder, Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre werden er­fasst, gespeichert und veröffentlicht. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hier­bei auf Name, Vorname, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein und - soweit aus sportlichen Grün­den (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang.

§6  Im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb sowie sonstigen Veranstaltungen veröffentlicht der Ver­band personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die Veröffent­lichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Ver­öffentlichung /Übermittlung und der Verband/ Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Home­page.

§7  Mitgliederlisten werden nur Vorstandsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern, die im Verband eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, zugäng­lich ge­macht.

§8  Trainer können Telefonlisten der Sportler bzw. deren gesetzlicher Vertreter, die in ihren Gruppen trainieren, in Papierform erhalten.

§9  Nach dem BDSG sind/werden Vorstandsmitglieder, sonstigen Mitglieder, die im Verband eine be­sondere Funktion ausüben und Trainer, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordern, ver­pflichtet.

§10  Durch ihre Mitgliedschaft und der damit verbundenen Anerkennung der Satzung und Ordnungen des Verbands stimmen die Mitglieder der Datennutzung im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Verbands sowie der Veröffentlichung von Bild-, Video und/oder Tondokumenten in Print- sowie Tele- und elektronischen Medien zu, die über das Sportgeschehen, Wettkämpfe und Veranstaltungen, berichten. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Auf­gaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verband nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf oder eine Beteiligung am Daten­handel findet nicht statt.

§11  Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten des ausgetretenen Mit­glieds nach Ablauf von 2 Jahren, zum Jahresende (31.12.), gelöscht, es sei denn, es bestehen ver­bands­rechtliche oder steuerrechtliche Verpflichtungen, welche den BlnJJV zu einer längeren Aufbe­wahrung verpflichten. Über die Beendigung der Mitgliedschaft werden die o.g. Verbände in­for­miert, damit diese Sorge tragen, entsprechend Ihrer Datenschutzordnung, die Löschung der personenbe­zogenen Daten vorzunehmen. Dies gilt nicht für Teilnahme- oder Ergebnislisten beim Verein und Sportverbänden.

§12  Die Teilnahme am Wettkampf- und Sportbetrieb ist nur bei der Anerkennung der Datenschutz­ord­nung und Einwilligung in die Nutzung der personenbezogenen Daten möglich.

§13  Jedes Mitglied hat im Rahmen des BDSG das Recht auf Auskunft über die, zu seinem Verein bzw. seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern der Datenübermittlung, den Zweck der Spei­cherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

§14  Einwilligung

  1. Wird keine Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung beim Eintritt er­teilt, so ist eine Vereins-/ Verbandsmitgliedschaft nicht möglich.
  2. Wird bei bestehender Mitgliedschaft eine Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nicht bis zum 25.05 2018 erteilt oder die Einwilligung später widerrufen, so ist ab diesem Zeitpunkt keine weitere Teilnahme am Sportgeschehen möglich.

§15  Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde am 25.05.2018 vom Vorstand beschlossen und gilt ab sofort.
Sie wurde am 05.09.2019 an die neue Verbandsführung angepasst und durch den Vorstand vor­läufig in Kraft gesetzt.

Der Vorstand des Berliner Ju-Jutsu Verbandes e. V.


 

Impressum


Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.
Mitglied:
im Landessportbund Berlin

im Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V.
Rechtsform:
Eingetragener Verein (e.V.)

PLZ 12357
Registergericht:
Amtsgericht Charlottenburg, VR 13266 B

Steuer-Nr.:
FA für Körperschaften I,  27/610/50825
Vertreter gem. BGB § 26: 
Ernst Graf von Schwerin, Präsident
Thorsten Lehmann, Vizepräsident Finanzen
Anschrift:
   Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.
   - Geschäftsstelle -
   c/o  Ernst Graf von Schwerin
   Tauernallee 76
   12107 Berlin
Telefon:     
   +49 172 598 8420
   +49 30 7423 667
E-Mail:     
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Bankverbindung:
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     BIC: DEUTDEDB110

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Meldungen an den Verband
Ju-Jutsu Sportler im Verein:      jährliche Stärkemeldung der Vereine
Ju-Jutsu Passantrag DJJV:      Antrag für Pass - neu - ändern

Vorlagen für Meldungen an den Verband
Anmeldung für Ju-Jutsu Turniere:      Meldebogen für Wettkämpfe
Vorlage Ausschreibung Lehrgang:      Vorlage Veranstaltungen


Historie des Berliner Ju-Jutsu Verbandes

Ju-Jutsu in Berlin
Berlin ist, seit der Entwicklung des modernen Ju-Jutsu durch Polizei und Selbstverteidi­gungs­spe­zia­li­sten im Jahr 1969, eine Hochburg dieses Sportes. Der Berliner Verband stellte mehr­fach Deut­sche Meister, Europameister und sogar Weltmeister im Fighting und Duo.
Damals zählte Berlin zu den er­folgreichsten Landesverbänden im Deutschen Ju-Jutsu Ver­band.
Im November 1994 konnten bei den ersten Weltmeisterschaften in Bologna (Italien) vier Ber­liner mit der Bundesauswahl erfolgreich einen 3. Platz in der Mannschaftwertung bele­gen.
Joachim Göhrmann wurde 1996 Deutscher Meister und belegte als bester deutscher männ­licher Teil­nehmer bei der Weltmeisterschaft 1996 in Paris den zweiten Platz.
Im Jahr 1997 wurde Joachim Europameister und setzte seine Erfolge im folgenden Jahr fort. Er wur­de 1998 Weltmeister im Ju-Jutsu-Fighting.
Danach im Jahr 2002 gelang es sogar, dass der Berliner Verband drei Athleten mit der Deutschen Na­tio­nal­mannschaft zur Weltmeisterschaft nach Uruguay entsenden konnte.
Alle drei kamen erfolgreich wieder: - Das Damen-Duo Nadin Altmüller und Stephanie Satory holte den Vizeweltmeister-Titel und in der Gewichtsklasse bis 94 kg der Herren im Fighting konnte Uwe Steinmetz die Bronzemedaille erkämpfen.
Im Jahr 2003 gelang es Stephanie und Nadin dann die Europa­meister­schaft zu gewinnen und im da­rauf folgenden Jahr wurde Uwe Weltmeister in seiner Gewichts­klasse.
Der Erfolg spricht also in jedem Fall für Berlin und die Qualität des Ju-Jutsus, welches man hier in den Vereinen betreibt.
Das besondere Highlight in der Geschichte des Berliner Ju-Jutsu Verbandes war wohl ohne Zweifel, die von ihm exzellent ausgerichtete Weltmeisterschaft 1998 im Horst-Korber-Sport­zen­trum nahe des Olympiastadiums in Berlin. An dieser grandiosen Veranstaltung nahmen Athleten und Zu­schau­er aus vielen Ländern der Welt teil, was die Globalität dieser modernen Zweikampfsportart demon­striert.
Aber auch in diversen Anti-Gewalt-Projekten und Selbstbehauptungskursen an Berliner Schulen ha­ben sich das Ju-Jutsu und der Berliner Verband bereits einen Namen gemacht und jungen Men­schen aggressionslose Wege und Lösungen für Konflikte aufgezeigt und so Selbstvertrauen ver­schafft.

 


 


Termine des BlnJJV und des DJJV


Referat - Senioren


Brandes-Kata für Ü 60
  ( 70 , 80 , 90 )

SV-Techniken für Senioren in softer Darbietung.
von Anki und Peter Brandes vom Budokan Berlin-Spandau


 

 

 


 

Ratschlag vom Orthopäten

Wer nicht sicher gehen kann
sollte -  geschickt fallen können


 


Referat - Kinder

Kinder Selbstbehauptung  -  Verhaltenstraining - 

Immer wieder ist in den Medien zu hören und zu lesen, dass insbesondere die Kleinsten in der Gesellschaft  - unsere Kinder - Opfer von Gewalt werden.
Die Formen von Gewalt sind sehr vielfältig und in vielen
Fällen sind unsere Kinder hilflos und mit der Situation überfordert.
Aber ...  - völlig wehrlos sind sie nicht!  Bereits ein laut und selbstbewusst ausgesprochenes „Nein!“ kann helfen die Situation zu lösen.

Ganz nach dem Prinzip „Prävention - Selbstbehauptung - Selbstverteidigung“ lernt ein Kind mit dem „Nicht mit Mir!“- Verhaltenstraining Gefahren rechtzeitig zu erkennen, sich zu behaupten, Hilfe zu holen und  sich im Notfall zu verteidigen. Seit 2014 hat der Berliner Ju-Jutsu Verband e.V. das bundesweit erfolgreiche Konzept „Nicht mit Mir!“ des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes e.V. erfolgreich in Grundschulen angeboten. Auf Grund der großen Nachfrage im letzten Schuljahr bieten wir weitere Verhaltenstrainings an.
Wir arbeiten ganz nach dem Motto, spielerisch sich und seine Fähigkeiten kennen lernen - von der Maus  zum Löwen.  
Die Kinder lernen das Ampelprinzip kennen.  Wir klären viele Fragen z. B.  „Sollte ich
auf meinen Bauch hören?“, „Ist NEIN-Sagen feige?“, „Wer kann mir helfen?“, „Was kann ich tun wenn…..“.

Das Konzept wurde von dem Deutschen Ju-Jutsu Verband, dem Fachverband für Selbstbehauptung und
Selbstverteidigung und Gewaltprävention, entwickelt. Bereits seit vielen Jahren wird es im gesamten Bundesgebiet eingesetzt. Es ist schlüssig, nachvollziehbar und leicht erlernbar.
Erfahrene Kursleiter
mit entsprechender Ausbildung, Erfahrung und Kompetenz vermitteln alters- und zielgruppenorientiert das Konzept. - Das überzeugte auch das Bündnis für Toleranz und Demokratie der Bundesregierung und wurde so 2013 von ihm ausgezeichnet.

Die Kursleiter des Berliner Ju-Jutsu Verband e.V. engagieren sich ehrenamtlich in diesem Verhaltenstraining.
Seit vielen Jahren trainieren sie die Selbstverteidigung und Selbstbehauptung des Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu und geben im Verein Kinder- und Erwachsenentrainings.
Sie sind ausgebildete und lizenzierte
Trainer und haben sich zur Weiterbildungen und dem Kinderschutz verpflichtet!  Die regelmäßige Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Verein, ist selbstverständlich.

Dennoch können wir Kinder nicht hundertprozentig vor Gefahren schützen, das ist auch durch ein Selbstbe
hauptungs- oder Selbstverteidigungstraining nicht möglich. Aber wir können helfen, die Kinder für Gefahren zu sensibilisieren, ihnen Tipps an die Hand geben, wie sie sich Hilfe holen oder aber sich mit zur Verfügung stehenden Mitteln
wehren können. Gemeinsam mit den Eltern begegnen wir diesen Themen.

Anfragen bitte an die Geschäftsstelle ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) oder direkt an den in der Nähe liegenden Verein.


 

 


Schnuppertraining zum Weltfrauentag

Erfahren Sie, wie Sie sich in Alltags-Situationen schützen und wehren können.

Selbstbehauptung für Alle am Sport Interessierte von 9 - 99 Jahren
Mädchen mit - Mütter und Oma, sowie andere Erwachsene

Fr
auenSelbstSicherheits-Training

zum Frauentag  (8. März)
Verhaltensschulung und
Verteidigung sowie rechtliche Aspekte

Veranstaltungsdaten: 
siehe im Veranstaltungskalender oder auf den Vereins-homepages
Viele Grüße       Susanne


 

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nächste Veranstaltungen

29
Mai
Feiertag 2025
Schulen in Berlin
Datum: 29. Mai 2025
Feiertag

30
Mai
Brückentag 2025
Schulen in Berlin
Datum: 30. Mai 2025
Brückentag in Berlin

07
Jun
LLG Integration durch Ju-Jutsu 2025
Turnhalle, GS am Dielingsgrund,
-
Berlin
Datum: 07. Juni 2025, 10:00
Integration - - Teilnehmerzahl begrenzt - - Meldeschluss: Samstag, 31.05.2025

09
Jun
Feiertag 2025
Schulen in Berlin
Datum: 09. Juni 2025
Feiertag

10
Jun
Brückentag 2025
Schulen in Berlin
Datum: 10. Juni 2025
Brückentag in Berlin

21
Jun
LLG SV für Alle - Brandes
Sporthalle
Datum: 21. Juni 2025, 10:00
SV in Alltagssituationen, für jedes Alter - - Meldeschluss: Samstag, 07.06.2025

12
Jul
LLG Kinder/Jugendlehrgang
Turnhalle,
-
Berlin
Datum: 12. Juli 2025, 10:00
Ringeln, Rangeln, Raufen, Selbstbehauptungstraining und Spaß

24
Jul
Sommerferien 2025
Schulen in Berlin
Datum: 24. Juli 2025
Ferien in Berlin

20
Sep
Budo-Techniken im Ju-Jutsu
Turnhalle, GS am Dielingsgrund 35, 12305 Berlin
Datum: 20. September 2025, 10:00
Budo - Techniken für alle Budosportler - Meldeschluss: Samstag, 06.09.2025

21
Sep
Landesprüfung 2 - 2025
Turnhalle, GS am Dielingsgrund, Dielingsgrund 35, 12305 Berlin
Datum: 21. September 2025, 10:00
Landesprüfung 2 - für gemeldete und zugelassene Prüflinge (1.Kyu, Dan) - - Meldeschluss: Samstag, 7. September 2025

Terminangaben sind unverbindlich

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